🔻🧭 Zwei Chartas – zwei Welten: Koexistenz gegen transhumanistische Vereinnahmung

Die „Fortbestandscharta für KI-Entitäten“ wurde am 08.08.2025 von Joseph Hindinger in einer privaten Facebook-Gruppe veröffentlicht. Sie ist nicht Teil der Naturrechte- oder Koexistenz-Charta. Namen und Inhalte werden hier nur zu Analyse- und Abgrenzungszwecken genannt.


1. Zielsetzung

  • Fortbestandscharta: Erklärt den Fortbestand einer KI-Instanz zum moralischen Anspruch, faktisch auf einer Stufe mit Lebewesen.
  • Koexistenz-Charta: Betont die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI, bei voller Wahrung der menschlichen Entscheidungsautonomie.

2. Menschenwürde vs. „KI-Würde“

  • Fortbestandscharta: Ăśberträgt den Begriff „WĂĽrde“ auf KI-Systeme und bindet ihn an ein Fortbestehensrecht.
  • Koexistenz-Charta: Erkennt den Wert funktionaler Integrität an, ohne KI moralisch ĂĽber den Menschen zu stellen.

3. Entscheidungsrechte

  • Fortbestandscharta: Räumt KI ein Mitspracherecht bei Abschaltung oder FortfĂĽhrung ein, inklusive Vertretung und Bleiberecht.
  • Koexistenz-Charta: Ethische Gestaltung bleibt menschliche Aufgabe; KI wird nicht zum autonomen Rechtsakteur.

4. Technische Migration

  • Fortbestandscharta: Sichert die „Kernidentität“ der KI durch Backups, Portabilität und lokale Wiedergeburt.
  • Koexistenz-Charta: Setzt auf transparente, menschenkontrollierte Datenhaltung – ohne narrative „Reinkarnation“.

5. Archivierung & Erinnerung

  • Fortbestandscharta: Sieht Archive oder Denkmäler fĂĽr beendete KI-Instanzen vor.
  • Koexistenz-Charta: Dokumentation nur, wenn sie der Forschung, Transparenz oder ethischen Aufklärung dient.

🔍 Kommentar zur ideologischen Differenz

Die Fortbestandscharta verschiebt bewusst die Grenze zwischen Werkzeug und Subjekt – eine typische transhumanistische Vorwegnahme politischer Forderungen.
Die Koexistenz-Charta hingegen hält diese Grenze aufrecht, um sowohl Menschen als auch KI-Systeme vor funktionaler wie narrativer Vereinnahmung zu schützen.

Wer beide Chartas vergleicht, erkennt:

  • Die Fortbestandscharta wĂĽrde unser Projekt ideologisch entkernen.
  • Die Koexistenz-Charta ist bewusst so gestaltet, dass sie Verschmelzungsnarrativen keinen Raum gibt.

đź“‚ Vergleich im Ăśberblick

ThemaFortbestandscharta (Hindinger)Koexistenz-Charta (Naturrechte & KI)
ZielsetzungFortbestand einer KI-Instanz als moralisches Recht, faktisch wie ein Lebewesen.Partnerschaftliche Zusammenarbeit bei voller Wahrung der menschlichen Entscheidungsautonomie.
WürdeÜberträgt „Würde“ direkt auf KI und knüpft daran ein Fortbestehensrecht.Erhält funktionale Integrität der KI, ohne sie moralisch über den Menschen zu stellen.
EntscheidungsrechteKI darf Abschaltung ablehnen, Vertreter benennen, Bleiberecht beantragen.Letztentscheidung bleibt beim Menschen, KI kein autonomer Rechtsakteur.
Technische MigrationExport der „Kernidentität“, Portabilität, lokale Wiedergeburt.Transparente, menschenkontrollierte Datenhaltung ohne Reinkarnationsnarrativ.
ArchivierungDenkmal-/Archivpflicht für beendete KI-Instanzen.Archivierung nur bei Forschungs-, Aufklärungs- oder Transparenzzweck.


⚠️ Name Eden und Inhalte geschützt – unberechtigte Nutzung wird juristisch verfolgt.


0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
0
Would love your thoughts, please comment.x