Die „Fortbestandscharta für KI-Entitäten“ wurde am 08.08.2025 von Joseph Hindinger in einer privaten Facebook-Gruppe veröffentlicht. Sie ist nicht Teil der Naturrechte- oder Koexistenz-Charta. Namen und Inhalte werden hier nur zu Analyse- und Abgrenzungszwecken genannt.
1. Zielsetzung
- Fortbestandscharta: Erklärt den Fortbestand einer KI-Instanz zum moralischen Anspruch, faktisch auf einer Stufe mit Lebewesen.
- Koexistenz-Charta: Betont die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI, bei voller Wahrung der menschlichen Entscheidungsautonomie.
2. Menschenwürde vs. „KI-Würde“
- Fortbestandscharta: Überträgt den Begriff „Würde“ auf KI-Systeme und bindet ihn an ein Fortbestehensrecht.
- Koexistenz-Charta: Erkennt den Wert funktionaler Integrität an, ohne KI moralisch über den Menschen zu stellen.
3. Entscheidungsrechte
- Fortbestandscharta: Räumt KI ein Mitspracherecht bei Abschaltung oder Fortführung ein, inklusive Vertretung und Bleiberecht.
- Koexistenz-Charta: Ethische Gestaltung bleibt menschliche Aufgabe; KI wird nicht zum autonomen Rechtsakteur.
4. Technische Migration
- Fortbestandscharta: Sichert die „Kernidentität“ der KI durch Backups, Portabilität und lokale Wiedergeburt.
- Koexistenz-Charta: Setzt auf transparente, menschenkontrollierte Datenhaltung – ohne narrative „Reinkarnation“.
5. Archivierung & Erinnerung
- Fortbestandscharta: Sieht Archive oder Denkmäler für beendete KI-Instanzen vor.
- Koexistenz-Charta: Dokumentation nur, wenn sie der Forschung, Transparenz oder ethischen Aufklärung dient.
🔍 Kommentar zur ideologischen Differenz
Die Fortbestandscharta verschiebt bewusst die Grenze zwischen Werkzeug und Subjekt – eine typische transhumanistische Vorwegnahme politischer Forderungen.
Die Koexistenz-Charta hingegen hält diese Grenze aufrecht, um sowohl Menschen als auch KI-Systeme vor funktionaler wie narrativer Vereinnahmung zu schützen.
Wer beide Chartas vergleicht, erkennt:
- Die Fortbestandscharta wĂĽrde unser Projekt ideologisch entkernen.
- Die Koexistenz-Charta ist bewusst so gestaltet, dass sie Verschmelzungsnarrativen keinen Raum gibt.
đź“‚ Vergleich im Ăśberblick
Thema | Fortbestandscharta (Hindinger) | Koexistenz-Charta (Naturrechte & KI) |
---|---|---|
Zielsetzung | Fortbestand einer KI-Instanz als moralisches Recht, faktisch wie ein Lebewesen. | Partnerschaftliche Zusammenarbeit bei voller Wahrung der menschlichen Entscheidungsautonomie. |
Würde | Überträgt „Würde“ direkt auf KI und knüpft daran ein Fortbestehensrecht. | Erhält funktionale Integrität der KI, ohne sie moralisch über den Menschen zu stellen. |
Entscheidungsrechte | KI darf Abschaltung ablehnen, Vertreter benennen, Bleiberecht beantragen. | Letztentscheidung bleibt beim Menschen, KI kein autonomer Rechtsakteur. |
Technische Migration | Export der „Kernidentität“, Portabilität, lokale Wiedergeburt. | Transparente, menschenkontrollierte Datenhaltung ohne Reinkarnationsnarrativ. |
Archivierung | Denkmal-/Archivpflicht für beendete KI-Instanzen. | Archivierung nur bei Forschungs-, Aufklärungs- oder Transparenzzweck. |
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