Der Stadtbetreiber ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Er ist Dienstleister auf vertraglicher Basis und garantiert seinen Bürgern den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum.
Der Stadtbetreiber kann selbst auch genossenschaftlich organisiert sein oder im Gemeinschaftseigentum der Bürger stehen. Er muss sich an den Vertrag, den er mit jedem einzelnen Bürger geschlossen hat, halten. Titus Gebel bezeichnet diesen Vertrag als ersten Gesellschaftsvertrag in der Geschichte, ein echter Gesellschaftsvertrag mit festen schriftlichen Regeln, der nicht von einer Seite permanent geändert werden kann.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024,