Freie Städte im Sinne des Vertragsmodells ersetzen die staatliche Gesetzgebung durch individuelle Bürgerverträge. Deshalb gibt es keine repräsentative Demokratie mit Parlamenten und Mehrheitsgesetzgebung wie im Staat. Die Grundordnung ist vertraglich festgelegt und nicht Gegenstand laufender Mehrheitsentscheidungen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Bewohner politisch stummgestellt wären. Im Gegenteil: Innerhalb des vertraglichen Rahmens können kommunikative und partizipative Formen der Mitwirkung vereinbart werden, etwa durch:
- Bewohnervertretungen
- konsultative Abstimmungen
- gemeinsame Ausgestaltung öffentlicher Dienste
- strukturierte Beschwerde- und Vorschlagsverfahren
Über die konkrete Ausgestaltung dieser Beteiligungsformen entscheiden die Bewohner selbst – demokratisch –, jedoch nicht über die Grundregeln des Vertrags, sondern über deren praktische Umsetzung.
Die oft zitierte „Abstimmung mit den Füßen“ beschreibt daher nicht den Normalfall, sondern die äußerste Konsequenz, wenn Verständigung und Mitwirkung dauerhaft scheitern – vergleichbar mit der Auswanderung aus einem Staat. Sie ersetzt nicht den laufenden Dialog, sondern bildet dessen letzte Grenze.
Kurz gesagt: Freie Städte sind keine Demokratien im staatlichen Sinn, aber auch keine autoritären Ordnungen. Sie verlagern Mitbestimmung von der Gesetzgebung auf die vertraglich gebundene Ausgestaltung des Zusammenlebens.
Quellen & Kontext:
Diskurs über Freie Privatstädte als Vertragsmodell (Gebel): https://free-cities.org/free-private-cities/freie-privatstaedte/?utm_source=chatgpt.com
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Differenzierung zwischen vertraglicher Ordnung und demokratischen Institutionen (allgemein, nicht spezifisch im Modell): Wikipedia
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