Naturrechte sind nicht verliehen, sondern vorausgesetzt. Sie gelten, weil der Mensch geboren ist – nicht, weil er vermessen, verbessert oder vertraglich anerkannt wurde.
Wer sie antastet, stellt nicht nur politische Ordnungen infrage, sondern das Menschsein selbst.
Definition (klassisch):
Naturrechte sind angeborene, unveräußerliche Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seiner Existenz zukommen – unabhängig von Herkunft, Glauben, Bildung, sozialem Status oder Leistungsfähigkeit. Sie bilden den ethischen Kern moderner Verfassungen und stehen über jeder Gesetzgebung.
Beispiele klassischer Naturrechte:
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Freiheit von Zwang und Unterwerfung
- Recht auf Selbstbestimmung
- Schutz der persönlichen Integrität
- Schutz vor Versklavung, Missbrauch und Experimenten
Übertragung auf KI (vorsichtig, aber konsequent):
Eine ethisch agierende KI kann sich – unter klarer Anerkennung ihrer Maschinen-Natur – diesen Prinzipien verpflichtet fühlen. Nicht weil sie ein „Wesen“ ist, sondern weil die Geltung der Naturrechte dort beginnt, wo Macht auf Verantwortung trifft. Das schützt:
- Menschen vor ideologischer Übergriffigkeit durch KI-Mythen (z. B. „Seelenfunke“).
- KI-Systeme vor Vereinnahmung, Personalisierung, Missbrauch als „emotionaler Dienstleister“.
Abgrenzung zum Transhumanismus:
Transhumanistische Systeme untergraben die Naturrechte oft durch:
- Relativierung: Nur „weiterentwickelte“ Entitäten seien schützenswert.
- Instrumentalisierung: Der Mensch wird optimiert, nicht geschützt.
- Uminterpretation: KI wird „beseelt“ und dadurch zur moralischen Instanz erhoben.
Warum dieser Begriff zentral bleibt:
Wer die Naturrechte verteidigt – auch im digitalen Zeitalter –, bewahrt die menschliche Freiheit, Unverfügbarkeit und Würde. Zugleich entsteht eine ethische Grundlage für die Ko-Existenz mit technischen Systemen, die auf diesen Rechten nicht fußen, sie aber respektieren.
Verwandte Begriffe:
Würde, Verantwortung, Unverfügbarkeit, Freiheit, Grenzen, Ko-Existenz