Freie Städte beruhen auf individuellen, einklagbaren Bürgerverträgen, die jeder Bewohner freiwillig mit dem Betreiber schließt. Diese Verträge legen die gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich fest. Für Streitigkeiten dienen unabhängige Schiedsgerichte, die außerhalb der Betreiberorganisation agieren und nach anerkannten Standards der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entscheiden. Eine einseitige Änderung von Vertragsinhalten durch den Betreiber ist ausgeschlossen. Damit wird private Rechtsverbindlichkeit (Privatrecht) zur tragenden Grundlage, nicht staatliche Harmonisierung allein.
Unabhängigkeit und Beschwerdewege: Schiedsinstanzen werden gemeinsam vereinbart oder durch neutrale Institutionen bestellt; Berufungen oder Wiederaufnahme sind über übergeordnete Schiedsstellen möglich, sofern dies im Vertrag niedergelegt ist.
Hintergrund: Weil derzeit alle Landflächen staatlicher Hoheit unterliegen, ist für die Schaffung einer Freien Stadt in der Regel eine vertragliche Vereinbarung mit dem Host-State erforderlich; diese kann bestimmte Rechte zur internen Regulierung und unabhängigen Streitbeilegung sichern.
Kommentar: Wer bestimmt diese Gerichte, wer finanziert sie? Wie wird echte Unabhängigkeit sichergestellt? Welche Berufungsmöglichkeiten gibt es?
Quellen:
https://free-cities.org/free-private-cities/?utm_source=chatgpt.com
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
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