Antwort laut Titus Gebel: Nein, Änderungen sind nur mit Zustimmung des Bürgers möglich.
Kommentar: Liegt ein Beispielvertrag vor, der das belegt? Gibt es Ausnahmeklauseln? Wer prüft im Konfliktfall?
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024,