Nein. Im Modell der Freien Städte begründet der Bürgervertrag eine einklagbare Rechtsbeziehung, die nicht einseitig durch den Betreiber verändert werden kann. Änderungen bestimmter Vertragsinhalte setzen die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners voraus. Damit bleibt der Vertrag verbindlich und stabil, solange beide Seiten ihn respektieren.
Damit dies praktisch wirksam ist, müssen die Vertragsmechanismen klar definiert sein:
- Explizite Änderungsmodalitäten: Im Vertrag wird festgelegt, unter welchen Bedingungen und mit welcher Form von Zustimmung Änderungen möglich sind (z. B. einstimmige Zustimmung, qualifizierte Mehrheiten, Schiedsgerichtsbefassung).
- Unabhängige Streitbeilegung: Streitigkeiten über Vertragsänderungen oder deren Zulässigkeit werden von externen, unabhängigen Schiedsgerichten entschieden, nicht vom Betreiber selbst.
- Vertragsstruktur: Der Bürgervertrag legt fest, dass der Betreiber kein Recht hat, einzelne Vertragsbestandteile einseitig anzupassen – weder Leistungsumfang noch Entgelt – ohne Zustimmung des betroffenen Bewohners.
Im Konzept der Freien Städte wird der Betreiber als Dienstleister mit vertraglich begrenzter Macht verstanden, nicht als eine Art „herrschaftliche Instanz“. Die Grenze der Änderungsmacht ist daher ein zentrales Moment der Rechtsverbindlichkeit: Ohne diese Begrenzung würde die Idee, den Vertrag zur tragenden sozialen Struktur zu machen, ihre Grundlage verlieren
Kurz gesagt: Die Begrenzung der Änderungsmacht des Betreibers ist kein triviales Lippenbekenntnis – sie ist zentrale Funktionsbedingung des Vertragsmodells: Ohne die Unveränderlichkeit des Vertrags durch einseitige Maßnahmen würde das Modell der Freien Städte seine stabilisierende Funktion verlieren.
Quellen:
Free Cities FAQ https://free-cities.org/faq/
LI-Paper, Ein neues Betriebssystem für unser Zusammenleben, Juni 2022: https://www.libinst.ch/publikationen/LI-Paper-Gebel-Freie-Privatstadte.pdf
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, 28.12.2024: https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks
Erstveröffentlicht am 11. September 2025
Überarbeitet am 18. Januar 2026
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