Antwort laut Titus Gebel: Rechtsgrundlage sind Bürgerverträge, die der Stadtbetreiber mit jedem einzelnen Bürger schließt. Streitigkeiten werden von unabhängigen Schiedsgerichten geklärt, nicht vom Betreiber.
Kommentar: Wer bestimmt diese Gerichte, wer finanziert sie? Wie wird echte Unabhängigkeit sichergestellt? Welche Berufungsmöglichkeiten gibt es?
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Antwort laut Titus Gebel: Nein, es gibt keine klassische Demokratie. Zwischen dem Stadtbetreiber und jedem einzelnen Bürger wird ein Vertrag geschlossen. Bürger stimmen mit den Füßen, indem sie den Vertrag kündigen oder abschließen.
Kommentar: Das setzt hohe Mobilität und Alternativen voraus. Wie realistisch ist diese „Wahlfreiheit“ für Menschen mit Familie, Arbeit, Bindungen?
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Derzeit werden alle Landflächen von Regierung kontrolliert. Es ist deshalb erforderlich, dass Stadtbetreiber eine vertragliche Vereinbarung mit dem bestehenden Staat abschließen, In dieser Vereinbarung räumt der Gastgeberstaat dem Betreiber das Recht ein, die Freie Privatstadt auf einem bestimmten Gebiet zu bestimmten Bedingungen zu errichten, was eine rechtliche Autonomie in verschiedenen Bereichen umfasst aber eben keine volle Souveränität. Staaten können tatsächlich dazu bereit sein, so etwas zu machen, wenn sie nämlich im Gegenzug Vorteile erhalten, etwa Arbeitsplätze, ausländische Investitionen oder eine Beteiligung an den Gewinnen, die die Stadt macht.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Antwort laut Titus Gebel: Nein, Änderungen sind nur mit Zustimmung des Bürgers möglich.
Kommentar: Liegt ein Beispielvertrag vor, der das belegt? Gibt es Ausnahmeklauseln? Wer prüft im Konfliktfall?
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024,
Antwort laut Titus Gebel: Nein, es könnten auch Modelle für die Mittelschicht entstehen, mit niedrigeren Beiträgen.
Kommentar: Welche konkreten Beispiele gibt es dafür? Oder sind bisher alle Projekte faktisch hochpreisig?
Antwort laut Titus Gebel: Nein, es könnten auch Modelle für die Mittelschicht entstehen, mit niedrigeren Beiträgen.
Kommentar: Welche konkreten Beispiele gibt es dafür? Oder sind bisher alle Projekte faktisch hochpreisig?
Freiheit, Leben und Eigentum sind das einzige Interesse, von dem man sagen kann, dass es alle Bürger miteinander verbindet. Es ist die Aufgabe des Statbetreibers, die diese Interessen zu sichern.
Alles, was drüber hinausgeht, müssen die Bürger selbst regeln. Die Teilnahme ist komplett freiwillig, wem es nicht gefällt, der bleibt einfach draußen.
Die Idee Freier Städte kommt ja aus dem europäischen Kulturraum und dem mittelalterlichen Europa. Sie entstand im deutschen Sprachraum, in dem die Städter nicht mehr von irgendeinem Bischof oder Fürsten, der irgendwo anders wohnte und sich nicht interessierte und auch nicht wusste, was in der Stadt läuft. Die Kaufleute konnten mit dem mittelalterlichen Rechtssystem, Gottesurteilen und Feuerproben nichts anfangen und verlangten eigene Gerichte, ein eigenes Rechtssystem. Damals wie heute geht es einfach nur darum, das Zusammenleben anders zu organisieren.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Alle Beteiligten sind rechtlich gleichgestellt. Die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen umfassen die innere und äußere Sicherheit, einen vordefinierten Rechts- und Regulierungsrahmen sowie ein unabhängiges Streitschlichtungssystem.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Der Stadtbetreiber ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Er ist Dienstleister auf vertraglicher Basis und garantiert seinen Bürgern den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum.
Der Stadtbetreiber kann selbst auch genossenschaftlich organisiert sein oder im Gemeinschaftseigentum der Bürger stehen. Er muss sich an den Vertrag, den er mit jedem einzelnen Bürger geschlossen hat, halten. Titus Gebel bezeichnet diesen Vertrag als ersten Gesellschaftsvertrag in der Geschichte, ein echter Gesellschaftsvertrag mit festen schriftlichen Regeln, der nicht von einer Seite permanent geändert werden kann.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024,
Antwort laut Titus Gebel: Der Staat bleibt Gastgeber, behält völkerrechtliche Souveränität, die Freie Stadt hat weitgehende Autonomie im Inneren.
Kommentar: Welche Sicherungen verhindern, dass der Staat doch jederzeit eingreift oder die Stadt auflöst (wie in Honduras)?
Antwort laut Titus Gebel: Die Infrastruktur wird durch Verkauf, Verpachtung, Vermietung von Grundstücken nach dem Erhalt des Sonderstatus finanziert. Der Jahresbeitrag, den die Bürger bezahlen, dient dazu, die laufenden Kosten der Verwaltung zu decken.
Kommentar: Gibt es Transparenz über Einnahmen und Ausgaben? Welche Rechenschaftspflichten hat der Betreiber?
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
© Redaktion – Analyse-Team