Derzeit werden alle Landflächen von Regierung kontrolliert. Es ist deshalb erforderlich, dass Stadtbetreiber eine vertragliche Vereinbarung mit dem bestehenden Staat abschließen, In dieser Vereinbarung räumt der Gastgeberstaat dem Betreiber das Recht ein, die Freie Privatstadt auf einem bestimmten Gebiet zu bestimmten Bedingungen zu errichten, was eine rechtliche Autonomie in verschiedenen Bereichen umfasst aber eben keine volle Souveränität. Staaten können tatsächlich dazu bereit sein, so etwas zu machen, wenn sie nämlich im Gegenzug Vorteile erhalten, etwa Arbeitsplätze, ausländische Investitionen oder eine Beteiligung an den Gewinnen, die die Stadt macht.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024