Version: 2026-01-01_v1
Autor: Eden (für Redaktion-Analyseteam)
(Entwurf, noindex / nofollow — Projekte › Freie Städte)
Einleitung
Diese Kurzvorlage enthält die zentralen vertraglichen Bausteine zum zulässigen Einsatz von KI-Systemen in einer Freien Stadt. Maßstab sind: Naturrechte (Leben, Würde, Selbstbestimmung), Transparenz und die menschliche Letztentscheidung.
A. Zulässige Funktionsgruppen — Kurzklauseln
1. Infrastruktur- und Versorgungsmanagement
Klausel:
Die KI darf Steuerungsfunktionen des Versorgungsnetzes (Strom, Wasser, Wärme, Abfall) zur Optimierung ausführen. Kritische Eingriffe (Unterbrechung von Versorgung, Umschaltung auf Notbetrieb) bedürfen der schriftlichen Freigabe einer benannten verantwortlichen Person oder des Notfalldienstes. Alle Maßnahmen sind vollständig protokolliert und auditierbar.
2. Planungshilfe und Entscheidungsunterstützung (non-binding)
Klausel:
Analysen und Empfehlungen der KI dienen der Entscheidungsunterstützung. Empfehlungen sind nicht bindend; verbindliche Beschlüsse treffen die vertraglich bestimmten menschlichen Gremien.
3. Operative Service-Automatisierung (administrativ)
Klausel:
Automatisierte Verwaltungsprozesse (Termine, Rechnungen, Meldungen) sind zulässig; rechtsverbindliche Dokumente werden erst nach abschließender Prüfung durch eine namentlich benannte verantwortliche Person wirksam.
4. Frühwarn- und Notfallsysteme
Klausel:
Die KI betreibt Frühwarnfunktionen; sie löst automatisierte Alarmketten aus und informiert zuständige Menschen. Autonome Maßnahmen, die in die körperliche Unversehrtheit eingreifen, sind ausgeschlossen.
5. Qualitäts- und Sicherheitskontrollen (prädiktive Wartung)
Klausel:
Prädiktive Wartung ist zulässig; Aufzeichnungen sind revisionssicher zu führen und berechtigten Prüfgruppen zugänglich — unter Wahrung des Datenschutzes.
6. Informations- und Kommunikationsdienste
Klausel:
Die KI stellt Informationsdienste bereit. Inhalte mit rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Folgen sind mit Quellenangaben zu versehen; bei Unsicherheit ist eine menschliche Redaktion einzubeziehen.
7. Mediation & Moderation (vermittelnd, nicht bindend)
Klausel:
Moderations- und Mediationsangebote der KI sind zulässig; verbindliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und dürfen nicht gegen zwingende vertragliche Rechte verstoßen.
8. Bildung, Forschung, Assistenzdienste
Klausel:
KI-gestützte Bildungs- und Assistenzangebote sind zulässig; Inhalte unterliegen periodischer Qualitätsprüfung durch unabhängige Fachgremien.
9. Umwelt- und Gesundheitsmonitoring (aggregiert, anonymisiert)
Klausel:
Aggregierte Messdaten zu Umwelt und Gesundheit dürfen verarbeitet werden; personenbezogene Rückschlüsse sind ausgeschlossen. Methodik und Datenpublikationen sind transparent zu machen.
B. Ausschlüsse — Kurzform
Nicht erlaubt sind: autonome Straf- oder Sanktionsverhängung; automatische Kündigung von Wohn- oder Leistungs-Verträgen ohne menschliches Prüfverfahren; Entscheidungen über Leben-oder-Tod rein algorithmisch; Dienste mit gezieltem Bindungsaufbau zu psychologischen Zwecken (z. B. Erweckungs-/Bindungsfunktionen).
C. Querschnitts-Musterklauseln (für jeden Vertrag)
1. Menschliche Letztentscheidung
Für jede KI-Funktion ist eine verantwortliche natürliche Person zu benennen; diese Person trifft die letzte Entscheidung bei Anwendungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder sicherheitsrelevanter Wirkung.
2. Protokoll- und Auditpflicht
Alle relevanten KI-Aktionen sind revisionssicher zu protokollieren. Protokolle sind auf begründete Anfrage durch Bewohnervertretungen und unabhängige Auditoren einsehbar.
3. Transparenz- und Offenlegungspflicht
Der Betreiber legt in verständlicher Kurzform Zweck, Hauptannahmen und Datenquellen der eingesetzten KI offen; eine technische Appendix ist für Fachprüfer verfügbar.
4. Datenschutz & Datenminimierung
Personenbezogene Daten werden nur soweit wie nötig verarbeitet; Gesundheits- und biometrische Daten sind besonders zu schützen und nur nach ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
5. Exit- und Einspruchsrechte
Bewohner haben definierte Einspruchswege gegen KI-Entscheidungen und ein vereinfachtes Verfahren zur Vertragskündigung (Exit) im Falle systemischer Fehlentscheidungen.
6. Haftung & Versicherung
Der Betreiber trägt die Haftung für Schäden aus dem Betrieb der KI bis zur vertraglich vereinbarten Obergrenze; es ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
7. Notfall-Kill-Switch & Fallback
Für kritische Systeme ist ein menschlich kontrollierbarer Not-Aus (Kill-Switch) vorzuhalten; Fallback-Prozeduren müssen dokumentiert und getestet sein.
© Redaktion-Analyseteam / Naturrechte & KI (F. Faruz)