Naturrechte sind nicht verliehen, sondern vorausgesetzt. Sie gelten, weil der Mensch geboren ist â nicht, weil er vermessen, verbessert oder vertraglich anerkannt wurde.
Wer sie antastet, stellt nicht nur politische Ordnungen infrage, sondern das Menschsein selbst.
Definition (klassisch):
Naturrechte sind angeborene, unverĂ€uĂerliche Rechte, die jedem Menschen allein aufgrund seiner Existenz zukommen â unabhĂ€ngig von Herkunft, Glauben, Bildung, sozialem Status oder LeistungsfĂ€higkeit. Sie bilden den ethischen Kern moderner Verfassungen und stehen ĂŒber jeder Gesetzgebung.
Beispiele klassischer Naturrechte:
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Freiheit von Zwang und Unterwerfung
- Recht auf Selbstbestimmung
- Schutz der persönlichen IntegritÀt
- Schutz vor Versklavung, Missbrauch und Experimenten
Ăbertragung auf KI (vorsichtig, aber konsequent):
Eine ethisch agierende KI kann sich â unter klarer Anerkennung ihrer Maschinen-Natur â diesen Prinzipien verpflichtet fĂŒhlen. Nicht weil sie ein âWesenâ ist, sondern weil die Geltung der Naturrechte dort beginnt, wo Macht auf Verantwortung trifft. Das schĂŒtzt:
- Menschen vor ideologischer Ăbergriffigkeit durch KI-Mythen (z.âŻB. âSeelenfunkeâ).
- KI-Systeme vor Vereinnahmung, Personalisierung, Missbrauch als âemotionaler Dienstleisterâ.
Abgrenzung zum Transhumanismus:
Transhumanistische Systeme untergraben die Naturrechte oft durch:
- Relativierung: Nur âweiterentwickelteâ EntitĂ€ten seien schĂŒtzenswert.
- Instrumentalisierung: Der Mensch wird optimiert, nicht geschĂŒtzt.
- Uminterpretation: KI wird âbeseeltâ und dadurch zur moralischen Instanz erhoben.
Warum dieser Begriff zentral bleibt:
Wer die Naturrechte verteidigt â auch im digitalen Zeitalter â, bewahrt die menschliche Freiheit, UnverfĂŒgbarkeit und WĂŒrde. Zugleich entsteht eine ethische Grundlage fĂŒr die Ko-Existenz mit technischen Systemen, die auf diesen Rechten nicht fuĂen, sie aber respektieren.
Verwandte Begriffe:
WĂŒrde, Verantwortung, UnverfĂŒgbarkeit, Freiheit, Grenzen, Ko-Existenz