In Freien Städten dienen unabhängige Streitbeilegungsmechanismen dazu, Konflikte zwischen Bewohnern und dem Betreiber oder zwischen Bewohnern untereinander zu klären. Diese Verfahren sind Teil der vertraglichen Grundordnung und unterscheiden sich in mehreren Punkten von staatlicher Justiz:
1. Schiedsverfahren statt staatlicher Gerichte:
Die gängigen Modelle sehen vor, dass Streitigkeiten nicht primär vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern vor Schiedsgerichten oder Schiedsverfahren, die vertraglich vereinbart sind. Ein Schiedsverfahren basiert auf einer Schiedsvereinbarung, in der Parteien zustimmen, Streitigkeiten einem externen Schiedsgericht zu unterstellen.
2. Unabhängigkeit und Neutralität:
Solche Schiedsgerichte sollen unabhängig vom Betreiber agieren. Ihre Zusammensetzung, Verfahrensregeln, Auswahl der Schiedsrichter und Entscheidungsmaßstäbe werden im Vertrag oder in Begleitvereinbarungen geregelt. Damit wird eine funktionale Trennung zwischen Betreiber und Streitentscheidung geschaffen.
3. Verbindlichkeit von Schiedssprüchen:
Die Entscheidungen eines Schiedsgerichts, der sogenannte Schiedsspruch, ist grundsätzlich bindend für die beteiligten Parteien. In vielen Rechtsordnungen können Schiedssprüche ähnlich wie staatliche Urteile anerkannt und vollstreckt werden, sofern dies in den jeweiligen Territorialstaaten durchsetzbar ist.
4. Grenzen und Kontrolle:
Im Unterschied zu staatlichen Instanzen gibt es in der Regel keine umfassende Berufung im klassischen Sinne. Vielmehr kann eine Überprüfung eines Schiedsspruchs nur in engen, vertraglich oder gesetzlich definierten Fällen erfolgen (z. B. bei groben Verfahrensfehlern oder Verstößen gegen fundamentale Verfahrensgarantien).
Kurz gesagt:
Die Rechtsmittel in Freien Städten basieren auf vertraglich vereinbarten Schiedsverfahren statt auf staatlichen Gerichten. Diese sollen unabhängig, neutral und verbindlich sein und bilden einen zentralen Mechanismus zur Wahrung von Rechten und Pflichten in der vertraglich geordneten Gemeinschaft.
Quellen:
Titus Gebel im Gespräch mit Balthasar Becker, https://www.youtube.com/watch?v=wSNsD0qFWks 28.12.2024
Erstveröffentlicht am 11. September 2025 | Überarbeitet am 18. Januar 2026
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