3. Sanktionsrecht/„bürgerlicher Tod“

Sanktionen gelten als Instrument der Außenpolitik. Sie ersetzen das Strafrecht nicht – entfalten jedoch für Betroffene Wirkungen, die einer strafrechtlichen Verurteilung nahekommen können. Die folgende Analyse fragt nicht nach Motiven, sondern nach Struktur und Wirkung.

3.1 Historischer Begriff und heutige Funktionsanalogie

Der Begriff des „bürgerlichen Todes“ stammt aus dem vormodernen Strafrecht Europas. Er bezeichnete den vollständigen Verlust der zivilen Existenz eines ...

3.2 Mechanik moderner Exklusion

Der Begriff „bürgerlicher Tod“ beschreibt historisch die vollständige rechtliche und soziale Auslöschung einer Person. In seiner heutigen Form tritt er ...

© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)