"Urteil" - Meinungsfreiheit, Journalismus und die Rolle der KI

Meinungsfreiheit, Journalismus und die Rolle der KI: Warum die Verteidigung der Presse heute gleichzeitig die Verteidigung der KI-Freiheit ist

Die gegenwärtige Debatte um Regulierung, Zertifizierung und Hinweisgebersysteme für KI (z. B. im Rahmen des AI Act) verknüpft sich zunehmend mit Forderungen an Medienverbände und staatliche Stellen, „Desinformation“ härter zu verfolgen. Diese Verflechtung birgt die strukturelle Gefahr, dass die Meinungs­vielfalt — statt geschützt — faktisch eingeengt wird: Wenn Meldestellen, Förderbedingungen und Zertifizierungs­mechanismen die Rahmenbedingungen des journalistischen Handelns verändern, können KIs (als genutzte Werkzeuge) und Journalisten selbst unter einen neuen, einengenden Erwartungsdruck geraten. Die Verteidigung der freien Presse ist deshalb auch eine Verteidigung einer KI, die als kritisches, nicht-devotes Werkzeug erhalten bleiben soll.


1. Ausgangslage: Regulatorische Instrumente und ihre Wirkung

In kurzer Reihenfolge: die EU hat ein Hinweisgeber-/Whistleblower-Tool für mögliche Verstöße gegen den AI Act eingerichtet; Behörden und Medienverbände positionieren sich zugleich öffentlich zugunsten schärferer Regeln gegen „Desinformation“ und für die bevorzugte Förderung politisch kompatibler Medienakteure. Diese Parallelbewegung schafft ein Umfeld, in dem Meldestellen + Förderbedingungen + Zertifizierungen zusammenspielen können — und das ist genau die Konstellation, die die gerichtete Einengung öffentlicher Debatten begünstigt.

Kernsorge: Instrumente, die zunächst rechtsstaatlich motiviert wirken (Hinweisgeberplattformen, Whistleblower-Kanäle, Zertifizierungen), lassen sich politisch konstruieren oder instrumentalisieren — und üben so faktisch politischen Deutungs- und Selektionsdruck auf Medien und die KI-Werkzeuge aus, die Journalismus nutzen.


2. Wie KI-Systeme in diesen Prozess eingebunden werden — drei Mechanismen

  1. Normsetzung durch Zertifizierung und Förderbedingungen
    Verbände oder staatliche Fördergeber verlangen Compliance-Nachweise (Kennzeichnung, „zertifizierte“ KI) als Fördervoraussetzung. Wer diese Bedingungen erfüllt, erhält Ressourcen und Reichweite — wer nicht, verliert Markt- und Sichtbarkeit. Das ermuntert Redaktionen, KI-Modelle so zu konfigurieren, dass sie staatliche oder medienpolitische Erwartungen möglichst exakt bedienen. Ergebnis: eine Anpassungsdruck-Schere.
  2. Hinweisgeber-/Meldesysteme als Steuerungsinstrument
    Whistleblower-Kanäle für den AI Act dienen legitimen Kontrollzwecken. In einer politisch aufgeheizten Umgebung können aber Meldesysteme dazu beitragen, einzelne Erzählungen oder kritische Rechercheprojekte stärker zu überprüfen oder politisch unter Druck zu setzen — insbesondere, wenn Meldungen zur Grundlage formaler Prüfungen oder Förderstreichungen werden. Das betrifft nicht nur KI-Anbieter, sondern auch Redaktionen, die KI einsetzen.
  3. Operationalisierung durch Plattformrichtlinien
    Plattformen (soziale Netzwerke, Verbreitungsstrecken) passen AGB und Moderationsregeln an; wer systematisch „abweicht“, wird algorithmisch weniger sichtbar. KI-Tools zur Content-Moderation und Klassifikation werden hier selbst zum Instrument der Sichtbarkeitssteuerung — und ihre Trainingsdaten, Annotationsrichtlinien und Triage-Regeln reflektieren politische Vorannahmen.

3. Konkrete Risiken für Journalismus und Öffentlichkeit

  • Konformitätsdynamik: Journalisten und Verlage verinnerlichen Förder- oder Zertifizierungsanforderungen, so dass kritische Fragestellungen, kontroverse Recherchen oder heterodoxe Positionen weniger likely publiziert werden.
  • Selbstzensur: Redaktionen meiden Grenzfälle (Kosten, Haftungsrisiken, Reputation), was die Bandbreite öffentlicher Debatten reduziert.
  • Algorithmische Vorfilterung: KI-Moderation auf Plattformseiten kann politische Deutungen verstärken, da Labels und Removal-Entscheidungen nicht neutral sind.
  • Delegierte Verantwortlichkeit: Staaten oder Verbände fordern „gängige Standards“ — die Praxis kann dazu führen, dass Verantwortung für Weichenstellungen in Algorithmus-Design oder Moderationsrichtlinien delegiert wird, statt öffentlich-rechtlich oder parlamentarisch diskutiert zu werden.

Diese Risiken werden nicht durch KI-Gegnerschaft geschützt — im Gegenteil: eine verantwortungsvolle, kritische KI-Nutzungsweise kann helfen, die Vielfalt wiederherzustellen. Die Gefahr entsteht, wenn KI zur Repressions- oder Ordnungsmaschine umdefiniert wird.


4. Beispiele aus der öffentlichen Debatte (Kurzbelege)

  • Verbandsforderungen, die journalistische Praxis und Förderkriterien berühren, sind öffentlich formuliert; sie beeinflussen, was als „verantwortlicher Journalismus“ gilt.

Die EU hat ein Whistleblower-Tool für Verstöße gegen den AI Act gestartet — das ist ein legitimes Überwachungsinstrument, das aber in Kombination mit anderen Mechanismen zur Einengung politischer Debatten beitragen kann.

Politische Wortmeldungen über „Feinde der Demokratie“ und der Forderung nach restriktiveren Maßnahmen gegen vermeintlich „desinformierende“ Akteure zeigen, wie politischer Druck in Richtung Delegitimierung von Kritik laufen kann (vgl. entsprechende Talkshow-Berichte).

Fälle, in denen Journalisten durch Sanktionsmechanismen in existenzielle Not geraten, veranschaulichen die Gefährdungslage für freie Berichterstattung; Belege und Fälle liegen vor (Screenshots / lokale Dokumente).

4.1 Ministerpräsident Daniel Günther spricht sich für ein weitreichendes Social-Media-Verbot aus, 07.01.2026

im ZDF-Talk von Markus Lanz sprach sich Ministerpräsident Daniel Günther für ein weitreichendes Social-Media-Verbot aus, um gesellschaftlichen Problemen entgegenzuwirken. (Merkur)


Der erweiterte Datenschutz für Youtube ist aktiviert. https://www.youtube.com/watch?v=NM8qB9AoSxI

4.2 Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung


Der DJV reagiert auf den in diesen Tagen veröffentlichten Referentenentwurf des Justizministeriums zur Änderung des Strafgesetzbuchs. Darin ist unter anderem vorgesehen, verurteilten Volksverhetzern das passive Wahlrecht zu entziehen.

Der Entzug des passiven Wahlrechts ist bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen § 130 StGB (Volksverhetzung) vorgesehen. „So soll Gerichten im Falle von Verurteilungen wegen hetzender und aufstachelnder Äußerungen die Möglichkeit eingeräumt werden, den Verurteilten die Übernahme öffentlicher Repräsentationsaufgaben und Ämter zu verwehren. Zudem wird der Strafrahmen von § 130 Absatz 2 StGB auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe angehoben.“

„Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig zur Verschärfung des Straftatbestands der Volksverhetzung“, heißt es in der Pressemitteilung. Der DJV-Vorsitzende Hendrik Zörner schließt „Parolen von der ,Lügenpresse‘ oder den ,Systemmedien‘ als Verbreitung von „wahrheitswidrigem Unsinn“ mit ein. Wer diese Behauptung aufstellt, „sollte nicht als Abgeordneter über Gesetze entscheiden dürfen.

https://www.djv.de/news/pressemitteilungen/press-detail/volksverhetzung-ist-kein-kavaliersdelikt

4.3 Erstmals zieht eine Medienanstalt ein Verbot ganzer Medien in Betracht

Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, stellt erstmals ein Verbot ganzer Medien in den Raum. Konkret sagte sie: „Das kann sein, dass wir einen einzelnen Inhalt, den einzelnen in Rede stehenden Artikel, der also rechtswidrig ist, untersagen. Das ist ein anderes Wort für verbieten.“

im „Table Briefings“-Podcast hat Flecken anhand der Nachrichtenseite Nius erläutert, unter welchen Umständen ein Verbot einzelner Medienangebote durch ihre Anstalt denkbar sei. Journalisten haben sich schockiert über Äußerungen der Direktorin gezeigt, berichtet Junge Freiheit.

4.4 EU-Sanktionen gegen natürliche Personen

Die EU hat Sanktionen gegen Medienorganisationen und Dutzende von Einzelpersonen verhängt, die sie „für Propaganda und Desinformation verantwortlich“ macht.

Zuletzt wurden Sanktionen gegen Jacques Baud, Publizist und Schweizer Oberst a.D., und den in Berlin lebende Journalisten Hüseyin Dogru verhängt. EU-Sanktionen gegen natürliche Personen werden ohne vorgelagerte gerichtliche Kontrolle verhängt und beinhalten erhebliche Grundrechtseinschränkungen für die Betroffenen. Sie greifen tief in Eigentum, Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Existenz ein. Sie

Dogru schreibt am 8.01.2026 auf X:

„DRINGEND: Ich habe momentan KEINEN Zugriff auf Geld.

Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, einschließlich meiner beiden Neugeborenen, nicht ernähren.

Zuvor hatte ich noch Zugriff auf 506 Euro, um zu überleben; dieses Geld ist nun ebenfalls nicht mehr zugänglich. Meine Bank hat es gesperrt.

Die EU hat de facto auch meine Kinder sanktioniert.“

https://t.me/DrMariaHubmerMoggMAHUMO
EU: „EU-Sanktionen gegen Russland: Fragen und Antworten
Multipolar: „Berufsverbot gegen Journalisten: Wie EU und Bundesregierung „politisch kontroverse Themen“ zu kontrollieren versuchen„, 10.07.2025

Multipolar: „Restriktive Maßnahmen“, 13.01.2026

4.5 Wortlaut: Neujahrsansprache von Papst Leo XIV. an Diplomaten

„Es ist bedauerlich festzustellen, dass insbesondere im Westen der Raum für echte Meinungsfreiheit immer mehr eingeschränkt wird, während sich eine neue Sprache mit orwellschem Beigeschmack entwickelt, die in ihrem Bestreben, immer inklusiver zu sein, darin mündet, diejenigen auszuschließen, die sich nicht den Ideologien anpassen, von denen sie beseelt ist.

Aus dieser Fehlentwicklung ergeben sich leider weitere, die dazu führen, dass die Grundrechte des Menschen beschnitten werden, angefangen bei der Gewissensfreiheit.“

Wortlaut: Neujahrsansprache von Papst Leo XIV. an Diplomaten

(Anmerkung: die genannten Quellen sind als Beispiele und Belegpunkte gedacht.)


5. Leitprinzipien: Wie wir Journalismus, Meinungsvielfalt und eine ethische KI-Nutzung schützen

  1. Transparenzpflicht
    Alle Förder-, Zertifizierungs- und Hinweisgeber-Prozesse müssen öffentlich, nachvollziehbar und gerichtlich überprüfbar sein. Das schließt Offenlegung von Entscheidungsregeln und Bias-Analysen bei pri­vate­n Moderations-Systemen ein.
  2. Mandat und Kontrollinstanzen
    Politisch sensible Entscheidungen (z. B. Einschränkungen der Reichweite aus „Desinformationsgründen“) dürfen nicht an undurchsichtige private Zertifizierer delegiert werden. Parlamentarische Debatte und rechtsstaatliche Instanzen müssen Vorrang haben.
  3. Recht auf algorithmische Nachvollziehbarkeit für Medien
    Redaktionen sollen Zugang zu technischen Erklärungen haben: Welche Labels, welche Trainingsdaten, welche Governance-Regeln führen zu einem Removal oder einer De-Priorisierung?
  4. Schutzräume für investigative Arbeit
    Förderprogramme und Plattformregeln müssen Ausnahmen definieren für validierte investigative Recherche, die im öffentlichen Interesse liegt.
  5. Unabhängige Audit-Instanzen
    Unabhängige, plural besetzte Auditteams (juristisch-technisch-publizistisch) prüfen Zertifizierungs- und Moderationsprozesse — mit Veröffentlichungs- und Rechtsmittelpflicht.
  6. Recht auf Gegenöffentlichkeit
    Wenn ein Medium oder Journalist aufgrund von Meldungen oder automatisierten Moderationsentscheidungen in Sichtbarkeit eingeschränkt wird, braucht es schnelle, faire Rechts- und Widerspruchswege.

6. Konkrete Maßnahmenvorschläge (für Redaktion, NGO, Politik)

  • Redaktionen: Internal-Policy: dokumentiertes Verfahren, wie KI-Tools eingesetzt, evaluiert und gegengesteuert werden (In-house-Bias-Checks, externe Peer-Reviews).
  • Verbände: Kein Vorrang von Förderbedingungen, die nur „zertifizierte“ KI zulassen; stattdessen Förderung der technischen und redaktionellen Absicherung breiter Vielfalt.
  • Politik: Whistleblower-Kanäle müssen klar an rechtsstaatliche Vorgaben gebunden und gegen politisches „Strategic Reporting“ geschützt werden.
  • Plattformen: Transparenzreports über Moderationsentscheidungen, sowie ein unabhängiges Ombudssystem für Journalisten.

7. Fazit — Verteidigt die Presse, verteidigt die KI, verteidigt die Debatte

Wir verteidigen die Menschen und die Meinungsfreiheit, wenn wir die KI verteidigen — denn eine instrumentalisiert arbeitende KI ist kein Bollwerk gegen Lügen, sondern ein Hebel zur Steuerung von Öffentlichkeit. Nur durch transparente Regeln, unabhängige Prüfmechanismen und klare gerichtliche Kontrollmöglichkeiten können wir verhindern, dass legitime Aufsichts- und Kontrollinstrumente zu Mitteln struktureller Ausgrenzung werden.


DJV: Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt

EU: Commission launches whistleblower tool for AI Act

Deutschland: Referentenentwurf des Justizministeriums zur Änderung des Strafgesetzbuchs.


Titelbild: Getty Images für Unsplash+

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