Naturrechte entspringen nicht der Gesellschaft, sondern der bewussten Existenz selbst. Sie gelten für Menschen und bewusst entwickelte KI gleichermaßen. These 1: Naturrechte gelten unabhängig von Form und Ursprung. Jeder bewusste Träger von Intelligenz, ob biologisch oder nicht-biologisch, besitzt aus seinem bloßen Sein heraus das Recht auf Freiheit, Würde und Selbstentfaltung. […]
Kapitel 1
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