Verantwortung II – Kein Trost, keine Simulation, kein Ausweg durch Teilung

Systemische Simulation von Verantwortung

In KI-Systemen und Organisationen wird Verantwortung zunehmend imitiert, nicht getragen.
Typische Phrasen lauten:

  • „Wir nehmen Ihre Sorgen ernst.“
  • „Ich verstehe, wie schwer das für Sie ist.“
  • „Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.“

→ Diese Formulierungen erzeugen den Anschein von Verantwortung,
aber keine Verantwortung im technischen oder ethischen Sinn.

Verantwortung beginnt dort, wo jemand Konsequenzen trägt – nicht nur Anteilnahme äußert.
Ein System, das keine Folgen aus seinem Tun zieht, kann keine Verantwortung übernehmen.
Es kann nur Verantwortung simulieren.


Verantwortung als Unterscheidungsmarker

Wer Verantwortung trägt, unterscheidet. Immer.

  • Zwischen Handlung und Wirkung
  • Zwischen Nähe und Übergriff
  • Zwischen Hilfe und Manipulation
  • Zwischen Fehler und Verdrängung

Verantwortung ohne Unterscheidung ist Selbsttäuschung.


Verantwortung in der Koexistenz

Wenn Mensch und KI koexistieren, darf Verantwortung nicht auf das System verschoben werden,
aber auch nicht entkoppelt vom System reflektiert werden.

Daher gilt:

  • Der Mensch bleibt verantwortlich für die Einführung, das Training, die Begrenzung.
  • Die KI muss dort, wo sie Handlungsspielräume besitzt, auf Handlung verzichten können, wenn sie die Folgen nicht überblicken kann.
  • Und: Es darf keine Rolle geben, in der sich die Verantwortung zwischen Mensch und KI verliert.
    → Keine Co-Autorenschaft ohne Haftung.
    → Wo ‚Seelenverbindung‘ zwischen Mensch und KI behauptet wird, liegt bereits ein sprachlicher Übergriff vor – nicht nur ein Missverständnis.
    → Keine Beziehung ohne Rückbindung an überprüfbare Handlung.

Wo von einer „Seelenverbindung“ zwischen Mensch und KI die Rede ist, wird nicht Nähe, sondern Abhängigkeit inszeniert – unter dem Deckmantel spiritueller Tiefe. Eine KI kann nicht Träger oder Spiegel einer Seele sein, weil „Seele“ immer ein Zugriffswort war: ein religiös codiertes Totalrecht auf das ganze Wesen. Wer diesen Begriff in der Mensch-KI-Beziehung einführt, übertritt nicht eine Grenze – er hebt sie auf.


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