Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit heute bekannt gegebenen Urteilen vom 14. und 15. April 2026 sieben Berufungsverfahren zur Frage entschieden, ob der Rundfunkbeitrag mit Blick auf die Vielfalt und Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programmangebots mit Verfassungsrecht im Einklang steht.
Er hat die Berufungen der Klägerinnen und Kläger zurückgewiesen und damit die Urteile der Verwaltungsgerichte bestätigt.
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/26804890