4.3 Sanktionen gegen Medien – Der Fall RT

Die EU hat 2022 russische Staatsmedien, darunter RT, mit Verbreitungsverboten belegt.

Begründung:
Schutz vor staatlicher Propaganda in einem geopolitischen Konflikt.

Formal handelt es sich um Sanktionsbeschlüsse – keine individuellen Strafurteile.

Die strukturelle Frage lautet:

Ist ein generelles Sendeverbot mit dem Prinzip pluraler Öffentlichkeit vereinbar – wenn kein formeller Kriegszustand besteht?

Die Befürworter argumentieren:
Informationsabwehr sei Teil hybrider Kriegsführung.

Die Kritiker argumentieren:
Verbot statt Gegenrede untergräbt die Meinungsfreiheit.

Beide Positionen existieren.

Entscheidend für die Analyse ist:

  • Wurde das Verbot breit journalistisch diskutiert?
  • Haben Medien die Einschränkung eigener Kolleginnen und Kollegen kritisch reflektiert?
  • Oder wurde sie überwiegend übernommen?

Wenn ein Berufsstand Eingriffe in die Pressefreiheit nicht als eigenes Problem behandelt, entsteht eine neue Normalität.


© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)