Sanktionen gelten als Instrument der Außenpolitik. Sie ersetzen das Strafrecht nicht – entfalten jedoch für Betroffene Wirkungen, die einer strafrechtlichen Verurteilung nahekommen können. Die folgende Analyse fragt nicht nach Motiven, sondern nach Struktur und Wirkung.
3.1 Historischer Begriff und heutige Funktionsanalogie
3.2 Mechanik moderner Exklusion
© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)