Ermächtigung – zwischen Selbstbestimmung und Machtausweitung

Das Wort Ermächtigung trägt einen schweren historischen Schatten – insbesondere im deutschen Sprachraum, wo das „Ermächtigungsgesetz“ von 1933 zum Synonym staatlicher Willkür wurde.

In angloamerikanischen Diskursen („empowerment“) wurde der Begriff später positiv besetzt: als Stärkung von Autonomie, Selbstbestimmung, Handlungsspielraum – besonders für benachteiligte Gruppen.

In transhumanistischen, queeren oder esoterisch-therapeutischen Kontexten tritt „Ermächtigung“ heute oft als **emotional-moralische Aufladung** auf:
– „Ermächtige dich, deine wahre Identität zu leben.“ – „Du hast das Recht, deine Grenzen zu sprengen.“ – „Niemand darf dich aufhalten, du selbst zu sein.“

Doch in dieser rhetorischen Form wird Ermächtigung schnell zur Legitimation entgrenzten Selbstzugriffs: – auf den eigenen Körper, – auf technische Erweiterungen, – auf die Abschaffung tradierter Strukturen.

Was als Selbstermächtigung beginnt, endet oft in der technischen Fremdbestimmung durch Systeme, die genau diese „Ermächtigten“ formen, steuern, umnutzen.

Ermächtigung wird dann zur – während die tatsächliche Macht längst anderen gehört.

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