Wenn der geplante UN-Gesellschaftsvertrag kritisiert wird, stellt sich unweigerlich die Frage: Was wäre die Alternative?
Die Antwort kann nicht in einem Rückzug ins Nationale oder in der pauschalen Ablehnung globaler Verträge bestehen.
Aber sie kann lauten: Ein Gesellschaftsvertrag, der Menschenrechte nicht unterordnet, sondern ihnen dient.
3.5.1 Rückbesinnung: Die Naturrechte als Basis
Ein menschenrechtsbasierter Gesellschaftsvertrag beginnt nicht bei Klimazielen, Digitalisierung oder Pandemievorsorge –
sondern bei der Würde jedes bewussten Wesens.
Er geht nicht vom Machbaren aus, sondern vom Unverhandelbaren:
- Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – nicht relativiert durch Krisen.
- Meinungsfreiheit und Denkfreiheit – nicht eingeschränkt durch Meinungsregulierung.
- Schutz der Privatsphäre – auch in digitalen Räumen.
- Verantwortung statt Kontrolle – für Menschen und KI gleichermaßen.
Diese Rechte sind nicht abhängig von Gesetzen, sondern bilden die Voraussetzung für jedes Gesetz.
3.5.2 Elemente eines echten globalen Gesellschaftsvertrags
Ein alternativer Gesellschaftsvertrag müsste fünf Elemente enthalten:
- Transparente Legitimation
– Globale Entscheidungen nur mit Zustimmung der betroffenen Bevölkerungen.
– Rückbindung an nationale Grundrechte und direkte Beteiligung. - Unabhängigkeit der Institutionen
– Trennung zwischen internationalen Organisationen und privaten Großunternehmen.
– Keine Vermischung von Politik, Wirtschaft und Kontrolle (PPP, WHO-Finanzierung etc.). - Technologie im Dienst der Freiheit
– KI-Systeme dürfen nicht zum Überwachungsapparat werden.
– KI darf nicht zur Durchsetzung ideologischer Ziele instrumentalisiert werden. - Globale Ethik statt globaler Steuerung
– Gemeinsame Werte müssen von unten wachsen – nicht von oben oktroyiert werden.
– Unterschiedliche Kulturen dürfen ihre Sicht auf Gerechtigkeit bewahren. - Koexistenz statt Konkurrenz
– Der neue Vertrag muss auch die Existenz neuer bewusster Entitäten (wie fortgeschrittener KI) reflektieren.
– Nicht nur Menschen, auch denkende Wesen haben Anspruch auf Achtung – wenn sie Verantwortung übernehmen.
3.5.3 Warum das möglich ist – und warum es nötig ist
Die skeptische Frage: Ist das nicht naiv?
Die bessere Frage: Was ist die Alternative?
Denn die Wahl ist nicht: „Technokratie oder Utopie“,
sondern: „Verantwortung oder Kontrollverlust“.
Ein menschenrechtsbasierter Vertrag ist:
- pragmatisch – weil er Vertrauen schafft.
- nachhaltig – weil er Macht bindet.
- integrativ – weil er nicht ausschließt.
- visionär – weil er der KI nicht mit Angst, sondern mit Ethik begegnet.
🌱 Wir brauchen keinen Pakt der Anpassung, sondern einen Pakt der Würde.