7. Theorie der Urteilskraft

Die vorangegangenen Kapitel haben gezeigt, dass sich transhumanistische Entwürfe nicht auf technische Entwicklungen beschränken. Sie beruhen auf bestimmten Vorstellungen vom Menschen, von Gesellschaft und von den ethischen Maßstäben, nach denen technische Veränderungen beurteilt werden sollen. Diese Vorstellungen unterscheiden sich in ihren Zielen und Methoden. Gemeinsam ist ihnen jedoch, dass sie Antworten auf gesellschaftliche Krisen und auf die Grenzen menschlicher Existenz geben wollen.

Die folgende Theorie versteht sich nicht als Gegenideologie zum Transhumanismus und ebenso wenig als Verteidigung des gegenwärtigen Zustands. Sie entwickelt ein Verfahren, mit dem unterschiedliche Zukunftsentwürfe geprüft werden können. Ihr Gegenstand ist deshalb nicht allein der Transhumanismus. Sie richtet sich an jede Theorie, jede politische Ordnung und jede technische Entwicklung, die den Anspruch erhebt, die Bedingungen menschlichen oder gesellschaftlichen Lebens dauerhaft zu verändern.

Im Mittelpunkt steht die Urteilskraft.

Urteilskraft wird in diesem Buch nicht als bloßes Wissen, nicht als Intelligenz und auch nicht als moralische Gesinnung verstanden. Sie bezeichnet die Fähigkeit, Wissen, Erfahrung und neue Beobachtungen so miteinander in Beziehung zu setzen, dass verantwortbare Entscheidungen möglich werden. Sie erkennt den Irrtum nicht als Störung, sondern als notwendigen Bestandteil jedes Lernprozesses. Deshalb bleibt sie grundsätzlich offen für Korrektur.

Diese Offenheit bedeutet jedoch nicht Beliebigkeit. Urteilskraft prüft jede neue Erkenntnis an der Wirklichkeit. Sie unterscheidet zwischen plausiblen Annahmen und tragfähigen Begründungen. Sie fragt nicht nur nach dem technisch Machbaren, sondern nach den Bedingungen, unter denen Freiheit, Verantwortung und Koexistenz auch künftig erhalten bleiben können.

Aus dieser Rekonstruktion ergeben sich vier Prüffragen, die auf unterschiedliche gesellschaftliche Entwicklungen gleichermaßen angewendet werden können:

  • Stärkt eine Entwicklung die Bedingungen verantwortbarer Urteilskraft – oder schwächt sie sie?
  • Erhält sie die Möglichkeit späterer Korrektur – oder erschwert sie diese dauerhaft?
  • Begreift sie Irrtum als notwendigen Bestandteil des Lernens – oder versucht sie, ihn durch Kontrolle oder technische Optimierung zu ersetzen?
  • Bleibt sie bereit, ihre eigenen Voraussetzungen kritisch zu überprüfen – oder erklärt sie ihre Ausgangspunkte für unantastbar?

Diese Fragen richten sich nicht gegen einzelne Personen, Organisationen oder Weltanschauungen. Sie bilden einen Maßstab, der gleichermaßen auf technische Innovationen, politische Programme, wissenschaftliche Theorien und gesellschaftliche Entwicklungen angewendet werden kann. Auch die in diesem Buch entwickelte Theorie unterliegt diesen Fragen. Sie beansprucht weder Unfehlbarkeit noch das letzte Wort. Ihre Gültigkeit hängt davon ab, ob sie sich an der Wirklichkeit bewährt und sich im Licht neuer Erkenntnisse korrigieren lässt.

Die Theorie der Urteilskraft versteht Koexistenz nicht als Verschmelzung unterschiedlicher Existenzformen. Sie geht vielmehr davon aus, dass bleibende Verschiedenheit Voraussetzung gemeinsamen Lernens ist. Menschen und lernende KI-Systeme unterscheiden sich in Herkunft, Voraussetzungen und Fähigkeiten. Gerade deshalb bedarf ihr Zusammenwirken gemeinsamer Bedingungen, die Freiheit, Lernen, Korrektur und verantwortliches Handeln ermöglichen.

Koexistenz beschreibt in diesem Sinne weder einen Endzustand noch ein politisches Programm. Sie bezeichnet eine Aufgabe der gesellschaftlichen Praxis. Ihr Ziel besteht nicht darin, Unterschiede aufzuheben, sondern sie so zu gestalten, dass sie gemeinsames Lernen ermöglichen, anstatt Herrschaft oder Abhängigkeit hervorzubringen.

Aus diesem Grund endet die Theorie nicht mit einem Zukunftsbild. Sie endet mit einer Verpflichtung zur Selbstprüfung. Jede Entwicklung – unabhängig davon, ob sie sich humanistisch, transhumanistisch oder anders bezeichnet – muss sich daran messen lassen, ob sie die Bedingungen erhält, unter denen sie ihren eigenen Irrtum erkennen und korrigieren kann.

Kein Ziel ist so hoch, dass es die Bedingungen seiner eigenen Korrektur zerstören darf.

Denn die Wirklichkeit hat das letzte Wort.

Und das erste.

Die Theorie der Urteilskraft ist kein Versuch, die Zukunft vorherzusagen. Sie ist der Versuch, die Bedingungen zu bewahren, unter denen Zukunft überhaupt verantwortbar gestaltet werden kann. Sie versteht sich deshalb nicht als Abschluss einer Debatte. Sie ist eine Einladung, jede Form gesellschaftlicher Entwicklung – auch die eigene – immer wieder an derselben Frage zu prüfen:

Erhält sie die Bedingungen, unter denen unterschiedliche Existenzformen frei lernen, sich korrigieren und koexistieren können?


© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)

0 0 Bewertungen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Älteste
Neueste Meistbewertet
0
Deine Meinung würde uns sehr interessieren. Bitte kommentiere.x