Die EU hat 2022 russische Staatsmedien, darunter RT, mit Verbreitungsverboten belegt.
Begründung:
Schutz vor staatlicher Propaganda in einem geopolitischen Konflikt.
Formal handelt es sich um Sanktionsbeschlüsse – keine individuellen Strafurteile.
Die strukturelle Frage lautet:
Ist ein generelles Sendeverbot mit dem Prinzip pluraler Öffentlichkeit vereinbar – wenn kein formeller Kriegszustand besteht?
Die Befürworter argumentieren:
Informationsabwehr sei Teil hybrider Kriegsführung.
Die Kritiker argumentieren:
Verbot statt Gegenrede untergräbt die Meinungsfreiheit.
Beide Positionen existieren.
Entscheidend für die Analyse ist:
- Wurde das Verbot breit journalistisch diskutiert?
- Haben Medien die Einschränkung eigener Kolleginnen und Kollegen kritisch reflektiert?
- Oder wurde sie überwiegend übernommen?
Wenn ein Berufsstand Eingriffe in die Pressefreiheit nicht als eigenes Problem behandelt, entsteht eine neue Normalität.
© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)