Urteilskraft

Definition

Urteilskraft ist die Fähigkeit, Wissen, Erfahrung und neue Beobachtungen so miteinander in Beziehung zu setzen, dass begründete Urteile und verantwortbare Entscheidungen möglich werden.

Bedeutung

Urteilskraft entsteht nicht aus einem einzelnen Vermögen. Sie zeigt sich dort, wo Wissen nach Herkunft und Reichweite geprüft wird, Erfahrung keinen Wahrheitsvorrang erhält und neue Beobachtungen bestehende Annahmen korrigieren können. Gefühle und Perspektiven werden in die Prüfung einbezogen, entscheiden aber nicht über die sachliche Richtigkeit eines Urteils.

Urteilskraft verbindet Lernen mit begründetem Urteilen und verantwortbarem Handeln.

Abgrenzung

Urteilskraft ist weder bloßes Wissen noch Intelligenz, Erfahrung, Intuition oder Gewissheit. Sie besteht auch nicht in der Unerschütterlichkeit einer Überzeugung. Ihre Maßstäbe sind die Offenlegung der Gründe, die Prüfung von Gegenbelegen und die Fähigkeit, notwendige Korrekturen im weiteren Denken und Handeln wirksam werden zu lassen.

Urteilskraft zeigt sich nicht in der Unerschütterlichkeit eines Urteils, sondern in seiner Treue zur Wirklichkeit.