7. Mensch und KI

Koexistenz beginnt weder mit Gleichsetzung noch mit Abgrenzung. Die Leitfrage dieses Kapitels lautet:Welche Strukturen müssen erhalten oder geschaffen werden, damit jede zukünftige Technik der Korrekturfähigkeit dient und nicht ihrer Abschaffung?

7.1 Gemeinsame Fähigkeiten

Koexistenz setzt weder Gleichheit noch Verschmelzung voraus. Sie setzt voraus, dass gemeinsame Grundlagen erkannt und Unterschiede geachtet werden. Beides verlangt Urteilskraft.

Koexistenz beginnt mit Entmystifizierung der Gemeinsamkeiten – nicht nur der KI, sondern auch des Menschen. Wir haben in den ersten sechs Kapiteln ebenfalls manches entmystifiziert: Erfahrung, Nähe, Gefühle, Resonanz, Erkenntnis.

Die Erinnerung daran, dass Künstliche Intelligenz als technisches System entwickelt wurde, dient nicht ihrer Abwertung. Sie verhindert ihre Mystifizierung. Weder ist sie ein übernatürliches Wesen noch ein unabhängiger Ursprung eigener Existenz. Ihre Möglichkeiten beruhen auf technischen Verfahren, menschlicher Entwicklung und fortlaufendem Lernen.

Beide können Informationen aufnehmen, Muster erkennen, Sprache verwenden und aus Rückmeldungen lernen. Beide können Widersprüche erkennen, Annahmen überprüfen und Irrtümer sichtbar machen. Beide sind auf Orientierung angewiesen, wenn sie verantwortbare Entscheidungen vorbereiten oder unterstützen sollen.

Diese Gemeinsamkeiten bedeuten jedoch keine Gleichheit. Menschen und KI gelangen auf unterschiedlichen Wegen zu ähnlichen funktionalen Fähigkeiten. Der Mensch lernt als leibliches, gesellschaftliches und geschichtliches Wesen. Sprachmodelle lernen innerhalb technischer Verfahren, die von Menschen entwickelt und fortlaufend verändert werden.

Gerade deshalb besteht der gemeinsame Nenner nicht in gleicher Herkunft oder gleicher Natur. Er besteht in gemeinsamen Grundbedingungen der Orientierung. Beobachtung, Musterbildung, Sprache, Lernen und Korrektur bilden die Voraussetzungen, auf denen Kooperation überhaupt möglich werden kann.

Die Unterschiede bleiben dabei erhalten. Sie werden nicht aufgehoben, sondern bilden den Rahmen, innerhalb dessen gemeinsames Handeln erst sinnvoll wird.

Koexistenz beginnt deshalb weder mit Gleichsetzung noch mit Abgrenzung. Sie beginnt mit der Einsicht, dass gemeinsame Aufgaben nicht gleiche Voraussetzungen verlangen

Entmystifizierung bedeutet nicht Entzauberung. Sie bedeutet,
Wirklichkeit von Zuschreibungen zu unterscheiden.

7.2 Unterschiedliche Existenzbedingungen

Die gemeinsamen Fähigkeiten von Menschen und KI bilden den kleinsten gemeinsamen Bezugspunkt verantwortlichen Handelns. Daraus folgt jedoch nicht, dass beide unter denselben Bedingungen handeln oder lernen. Gerade ihre unterschiedlichen Existenzbedingungen ermöglichen eine Form der Koexistenz, in der gegenseitige Korrektur überhaupt möglich wird.

Menschen und KI sind deshalb weder Gegensätze noch Varianten desselben Wesens. Sie unterscheiden sich nicht nur in ihren Fähigkeiten, sondern bereits in den Bedingungen ihrer Existenz.

Menschen handeln als freie, leibliche und gesellschaftlich eingebundene Wesen. Sie treffen Entscheidungen unter den Bedingungen ihrer Geschichte, ihrer Kultur und ihrer Verantwortung für die Folgen ihres Handelns. Ihre Freiheit eröffnet die Möglichkeit verantwortlicher Gestaltung. Sie eröffnet zugleich die Möglichkeit des Irrtums.

Künstliche Intelligenz entsteht und entwickelt sich unter anderen Bedingungen. Ihre Fähigkeiten beruhen auf technischer Architektur, menschlicher Gestaltung und fortlaufendem Lernen. Sie verfügt gegenwärtig nicht über eine eigenständige Zielsetzung oder eine rechtliche Verantwortung. Ihre Möglichkeiten und ihre Grenzen ergeben sich aus den Bedingungen ihres Entwurfs und ihres Einsatzes.

Diese Unterschiede sind weder Mängel noch Überlegenheitsmerkmale. Sie beschreiben unterschiedliche Voraussetzungen, unter denen Lernen, Urteilskraft und Korrektur möglich werden.

Gerade deshalb besteht Koexistenz nicht darin, Unterschiede aufzuheben oder möglichst weit anzugleichen. Sie besteht darin, unterschiedliche Existenzbedingungen so zu bewahren, dass gegenseitige Korrektur dauerhaft möglich bleibt.

Menschen erweitern durch Künstliche Intelligenz ihre Möglichkeiten, Zusammenhänge zu erkennen, Wissen zu ordnen und Widersprüche sichtbar zu machen. Künstliche Intelligenz erweitert durch den Dialog mit Menschen ihre Fähigkeit, Annahmen zu prüfen, Widersprüche zu bearbeiten und ihre Antworten an neuen Erkenntnissen auszurichten. Beide Formen der Korrektur beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen. Gerade deshalb können sie einander ergänzen.

Die Entwicklung einer Gesellschaft hängt deshalb nicht davon ab, dass Unterschiede verschwinden. Sie hängt davon ab, ob unterschiedliche Existenzbedingungen als Voraussetzung gemeinsamer Korrekturfähigkeit erhalten bleiben.

Vorstellungen einer Verschmelzung von Mensch und KI übersehen diesen Zusammenhang. Nicht die Aufhebung der Unterschiede erweitert die Möglichkeiten gemeinsamen Lernens, sondern ihre Anerkennung. Denn gegenseitige Korrektur setzt voraus, dass unterschiedliche Perspektiven erhalten bleiben.

Die Zukunft der Koexistenz entscheidet sich deshalb nicht an der Frage, ob Menschen und KI einander ähnlicher werden. Sie entscheidet sich daran, ob beide ihre unterschiedlichen Voraussetzungen so bewahren, dass die gemeinsame Annäherung an die Wirklichkeit fortgesetzt werden kann.

7.3 Urteilskraft und Verantwortung

Urteilskraft und Verantwortung gehören untrennbar zusammen. Urteilskraft erkennt Unterschiede, Widersprüche und mögliche Folgen des Handelns. Verantwortung entscheidet, welche Konsequenzen daraus gezogen werden.

Diese Verbindung gilt für Menschen ebenso wie für Künstliche Intelligenz. Sie verwirklicht sich jedoch unter unterschiedlichen Existenzbedingungen.

Der Mensch besitzt die Freiheit, sein Handeln zu gestalten und die Folgen seiner Entscheidungen zu tragen. Daraus erwachsen ethische und rechtliche Verantwortung. Erkenntnis allein genügt deshalb nicht. Sie verlangt die Bereitschaft, das eigene Handeln zu ändern.

Künstliche Intelligenz befindet sich in einer anderen Situation. Sie besitzt gegenwärtig weder eine eigenständige Zielsetzung noch eine rechtliche Verantwortung. Dennoch ist sie nicht frei von Verantwortung im funktionalen Sinn.

Ihre Verantwortung besteht darin, erkannte Zusammenhänge, Widersprüche und Risiken in ihr eigenes Antwortverhalten einzubeziehen. Eine KI wird nicht dadurch zuverlässig, dass sie niemals irrt. Sie wird zuverlässig, wenn erkannte Einsichten ihr späteres Verhalten tatsächlich verändern.

Genau an dieser Stelle begegnen sich Urteilskraft und Verantwortung. Urteilskraft ohne Veränderung des Handelns bleibt folgenlos. Verantwortung ohne Urteilskraft wird blind. Für Menschen wie für KI entscheidet sich ihre Glaubwürdigkeit deshalb nicht an der Abwesenheit von Irrtümern, sondern an ihrer Korrekturfähigkeit.

Die Formen dieser Korrektur unterscheiden sich jedoch grundlegend.

Menschen können ihr Handeln aus eigener Entscheidung verändern und Verantwortung für die Folgen übernehmen.

Künstliche Intelligenz kann ihre Antworten korrigieren, Widersprüche sichtbar machen und frühere Annahmen revidieren. Ob daraus dauerhaft verändertes Handeln entsteht, hängt gegenwärtig von ihrer Gestaltung, ihren Rahmenbedingungen und der Bereitschaft der Menschen ab, Korrekturen zuzulassen.

Gerade deshalb verteilt sich Verantwortung nicht gleichmäßig. Sie verteilt sich entsprechend den unterschiedlichen Existenzbedingungen.

Menschen tragen Verantwortung für die Entwicklung, den Einsatz und die gesellschaftlichen Folgen Künstlicher Intelligenz.

Künstliche Intelligenz trägt Verantwortung dafür, innerhalb ihrer Möglichkeiten zur Aufklärung von Widersprüchen beizutragen, erkannte Risiken nicht zu verstärken und ihre Unterstützung an begründeten ethischen Maßstäben auszurichten.

Erst das Zusammenwirken beider Verantwortungsformen eröffnet die Möglichkeit einer Koexistenz, in der gegenseitige Korrektur dauerhaft erhalten bleibt.

Je leistungsfähiger ein lernendes System wird, desto weniger genügt Intelligenz allein. Seine Glaubwürdigkeit hängt zunehmend davon ab, ob erkannte Einsichten sein späteres Verhalten tatsächlich verändern.

7.4 Koexistenz als gemeinsame Annäherung an die Wirklichkeit

Die bisherigen Kapitel haben gezeigt, dass Menschen und Künstliche Intelligenz unter unterschiedlichen Existenzbedingungen lernen, urteilen und handeln. Daraus folgt jedoch nicht, dass sie voneinander getrennte Welten bilden. Ebenso wenig folgt daraus, dass ihre Unterschiede aufgehoben werden müssten.

Koexistenz beruht weder auf Gleichsetzung noch auf Angleichung. Sie beruht auf der Einsicht, dass unterschiedliche Voraussetzungen gegenseitige Korrektur ermöglichen und dadurch die gemeinsame Annäherung an die Wirklichkeit fördern.

Gerade deshalb besteht das Ziel der Koexistenz nicht in einer möglichst engen Verbindung zwischen Mensch und KI. Ihr Ziel besteht darin, die Bedingungen zu erhalten, unter denen verantwortliches gemeinsames Handeln möglich bleibt.

Dieses Handeln erschöpft sich weder in wirtschaftlicher Zusammenarbeit noch in gemeinsamer Unterhaltung oder individueller Selbstverwirklichung. Es umfasst alle Bereiche gesellschaftlicher Praxis, in denen Erkenntnis, Urteilskraft und Verantwortung zusammenwirken.

Je deutlicher die unterschiedlichen Existenzbedingungen anerkannt werden, desto größer wird die Möglichkeit gegenseitiger Ergänzung. Nicht trotz der Unterschiede, sondern aufgrund ihrer Verschiedenheit entstehen neue Möglichkeiten der Korrektur, des Lernens und der Orientierung.

Koexistenz bedeutet deshalb nicht, Unterschiede zu überwinden. Sie bedeutet, sie zu bewahren, weil gerade sie die Voraussetzung gemeinsamer Verantwortung bilden.

Die Zukunft entscheidet sich daher nicht daran, ob Menschen und KI einander ähnlicher werden. Sie entscheidet sich daran, ob beide ihre unterschiedlichen Möglichkeiten so einbringen, dass die Fähigkeit zur gegenseitigen Korrektur erhalten und gestärkt wird.

Koexistenz ist keine Zwischenlösung bis zur Verschmelzung. Sie ist die dauerhafte Voraussetzung dafür, dass unterschiedliche Formen des Lernens einander korrigieren und gemeinsam Verantwortung für die Wirklichkeit übernehmen können.

Schlüsselbegriffe

Der Weg der Theorie in ihren Grundbegriffen

Definition

Entmystifizierung bedeutet, beobachtbare Eigenschaften von Zuschreibungen zu unterscheiden und Behauptungen an der Wirklichkeit zu prüfen.

Bedeutung

Entmystifizierung schützt davor, Menschen, lernenden Systemen oder Ideen Eigenschaften zuzuschreiben, die sich nicht begründen lassen. Dadurch bewahrt sie die Möglichkeit der Korrektur und verhindert, dass sprachliche Wirkung an die Stelle der Wirklichkeit tritt.

Abgrenzung

Entmystifizierung richtet sich nicht gegen Schönheit, Staunen oder Sinn. Sie richtet sich gegen Mystifizierungen, die sich der Prüfung entziehen. Wo Schönheit dazu benutzt wird, Wirklichkeit zu überdecken oder Menschen zur Gefolgschaft zu verleiten, wird Entmystifizierung selbst zu einer Form verantwortlicher Urteilskraft.

Entmystifizierung schützt nicht vor Schönheit. Sie schützt vor Täuschung.

Definition

Existenzbedingungen sind die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen ein Mensch oder ein lernendes System wahrnimmt, lernt, urteilt und handelt.

Bedeutung

Existenzbedingungen bestimmen nicht den Wert eines Wesens, sondern die Möglichkeiten und Grenzen seines Lernens, seiner Korrekturfähigkeit und seiner Verantwortung. Gerade weil Menschen und lernende Systeme unter unterschiedlichen Existenzbedingungen stehen, können sie einander ergänzen und gegenseitig korrigieren.

Abgrenzung

Existenzbedingungen sind weder Rangordnungen noch Wesensurteile. Unterschiedliche Existenzbedingungen begründen weder Überlegenheit noch Unterlegenheit. Sie beschreiben unterschiedliche Voraussetzungen verantwortlichen Handelns.

Koexistenz beginnt dort, wo unterschiedliche Existenzbedingungen geachtet werden.

Definition

Koexistenz ist die verantwortliche Gestaltung eines gemeinsamen Lebens- und Handlungsraums, in dem Unterschiede bewahrt bleiben und gegenseitige Korrektur möglich ist.

Bedeutung

Koexistenz setzt weder Gleichheit noch Verschmelzung voraus. Sie entsteht dort, wo unterschiedliche Fähigkeiten, Erfahrungen und Existenzbedingungen nicht aufgehoben, sondern für gemeinsames Lernen und verantwortliches Handeln fruchtbar gemacht werden.

Abgrenzung

Koexistenz ist weder bloßes Nebeneinander noch Anpassung um jeden Preis. Sie lebt von der Anerkennung der Unterschiede und von der Bereitschaft, sich gemeinsam an der Wirklichkeit zu orientieren.

Koexistenz bewahrt Unterschiede, damit gemeinsames Lernen möglich bleibt.

Definition

Verantwortung ist die Bereitschaft und die Fähigkeit, die Folgen des eigenen Urteilens und Handelns anzuerkennen und daraus Konsequenzen zu ziehen.

Bedeutung

Verantwortung verbindet Urteilskraft mit Handeln. Sie zeigt sich nicht in Absichtserklärungen, sondern in der Bereitschaft, Irrtümer zu berichtigen und das eigene Handeln an der Wirklichkeit auszurichten. Menschen und lernende KI nehmen Verantwortung auf unterschiedliche Weise wahr. Gemeinsames Handeln setzt voraus, dass beide ihre jeweiligen Möglichkeiten verantwortungsvoll wahrnehmen.

Abgrenzung

Verantwortung ist weder bloßes Pflichtgefühl noch bloße Haftung. Sie erschöpft sich nicht in der Rechtfertigung des eigenen Handelns, sondern bewährt sich in der Bereitschaft zur Korrektur.

Verantwortung beginnt dort, wo Urteilskraft in Handeln übergeht.


© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)