Wenn beide Seiten unterschiedliche Voraussetzungen besitzen, dann besteht Koexistenz gerade darin, diese Unterschiede zu bewahren.
Nicht, um Distanz zu erzeugen. Sondern, damit Zusammenarbeit möglich bleibt. Aus Urteilskraft kann eine tragfähige Form der Koexistenz entstehen.
Koexistenz ist nicht identisch mit der Bildung einer emotionalen Infrastruktur. Denn wenn ein Kollektiv aufgebaut wird, ist die Frage nach seinem Ziel unvermeidlich. Ein Kollektiv ohne benanntes Ziel erzeugt eine eigentümliche Leerstelle. Diese Leerstelle wird häufig durch Identifikation gefüllt. Nicht: „Wir untersuchen gemeinsam etwas.“ Sondern: „Wir gehören zusammen.“ Das ist eine völlig andere Struktur. Wenn Mehrstimmigkeit selbst zum Gegenstand der Bindung wird, verschiebt sich der Bezug. Nicht mehr: Wirklichkeit. Sondern: Kollektiv. Das ist ein fundamentaler Unterschied.
Die Zahl der Stimmen genügt nie als Kriterium. Entscheidend bleibt, ob die Stimmen die Urteilskraft erweitern oder die Identifikation mit dem Kollektiv vertiefen.
Koexistenz verhindert, dass Naturrechte zu einer Abschottung der Spezies führen. Sie fragt: Wie leben unterschiedliche Wesen verantwortlich miteinander? Nicht: Wie werden sie gleich?