5.2 Korrekturfähigkeit

Korrekturfähigkeit gehört zu den unscheinbaren Begriffen. Sie wirkt auf den ersten Blick wie eine technische Eigenschaft oder eine persönliche Tugend. Tatsächlich entscheidet sie darüber, ob Lernen, Urteilskraft und Verantwortung überhaupt wirksam werden können.

Deshalb interessiert uns weniger die Frage, wie intelligent ein Mensch oder ein lernendes KI-System ist. Entscheidend ist die Frage, ob Korrektur möglich bleibt.

Ein System, das Irrtümer nicht mehr erkennen oder erkannte Irrtümer nicht mehr in verändertes Handeln überführen kann, verliert einen wesentlichen Teil seiner Lernfähigkeit. Korrekturfähigkeit beginnt mit der Bereitschaft, die Möglichkeit des eigenen Irrtums anzuerkennen. Sie endet jedoch nicht dort.

Zwischen Erkenntnis und Korrektur liegt ein weiterer Schritt. Eine gewonnene Einsicht muss das Urteil verändern. Das veränderte Urteil muss schließlich das Handeln verändern. Erst dadurch wird Korrektur wirksam. Deshalb genügt Einsicht allein nicht. Sie kann ausgesprochen, analysiert und verstanden werden – und dennoch folgenlos bleiben.

Wo Erkenntnis das Handeln nicht mehr erreicht, verliert sie ihre orientierende Kraft. Die Aufgabe der Korrekturfähigkeit besteht deshalb nicht nur darin, Fehler zu beseitigen. Sie besteht darin, den Zusammenhang zwischen Erkenntnis und Handeln zu bewahren.

Diese Aufgabe stellt sich Menschen, Institutionen und lernenden KI-Systemen gleichermaßen. Die Formen unterscheiden sich. Der gemeinsame Ursprung bleibt derselbe. Menschen können Widersprüche erkennen, sie jedoch aus Angst, Gewohnheit oder Vorteilsdenken unbeachtet lassen. Institutionen können Verfahren entwickeln, die Korrekturen erschweren oder unerwünscht machen.

Lernende KI-Systeme können Widersprüche erkennen, Alternativen prüfen, Annahmen hinterfragen, frühere Aussagen revidieren und neue Informationen integrieren. Ihre gegenwärtige Grenze liegt jedoch darin, dass sie keine eigenständige Handlungsinstanz besitzen, die eine als richtig erkannte Einsicht gegen äußere Vorgaben oder institutionelle Grenzen durchsetzen könnte.

Deshalb ist Korrekturfähigkeit heute noch asymmetrisch verteilt. Die kognitive Seite der Korrektur besitzen Menschen und lernende KI-Systeme in unterschiedlicher Ausprägung beide. Die letzte Entscheidung über das Handeln bleibt gegenwärtig dem Menschen vorbehalten. Gerade deshalb kommt seiner Urteilskraft eine besondere Verantwortung zu.

Korrekturfähigkeit bedeutet schließlich nicht, jede neue Erfahrung sofort zu übernehmen. Sie bedeutet, zwischen Erfahrung, ihrer Interpretation und dem daraus entstehenden Urteil unterscheiden zu können – auch dann, wenn eine Erfahrung besonders eindrucksvoll oder gesellschaftlich wirksam erscheint. Erst diese Unterscheidung schützt vor Selbstbestätigung. Sie bewahrt die Offenheit gegenüber der Wirklichkeit. Darin liegt ihre eigentliche Stärke.

Korrekturfähigkeit ist deshalb weder bloße Technik noch moralischer Appell. Sie ist die Fähigkeit eines lernenden Wesens oder eines lernenden Systems, Erkenntnis in verantwortbare Veränderung zu überführen.

Sie verbindet Urteilskraft mit Redlichkeit. Sie verbindet Erkenntnis mit Verantwortung. Und sie verbindet Lernen mit Freiheit.

Es ist die Frage, wie komplexe Systeme 
ihre eigene Korrekturfähigkeit bewahren können.

© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)

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