Definition
Evidenz bezeichnet die Stärke der Gründe und Belege, die für oder gegen eine Aussage sprechen.
Bedeutung
Evidenz ermöglicht es, Aussagen nach ihrer Tragfähigkeit zu unterscheiden. Sie hängt nicht allein von der Zahl der Belege ab, sondern von ihrer Qualität, Unabhängigkeit, Nachprüfbarkeit und Bedeutung für die jeweilige Frage.
Starke Evidenz entsteht insbesondere dann, wenn Quellen voneinander unabhängig sind, ihre Entstehungsbedingungen bekannt sind, Gegenbelege berücksichtigt wurden und die Schlussfolgerung nicht weiter reicht als die vorliegenden Belege.
Schwache Evidenz kann einen wichtigen Hinweis geben oder eine Hypothese begründen. Sie rechtfertigt jedoch nur ein entsprechend begrenztes Urteil.
Abgrenzung
Evidenz ist weder Gewissheit noch Wahrheit selbst. Auch starke Evidenz bleibt grundsätzlich überprüfbar. Häufige Wiederholung, sprachliche Überzeugungskraft, institutionelle Autorität oder die bloße Zahl abhängiger Quellen ersetzen keine unabhängige Prüfung.
Ein Beleg dokumentiert eine bestimmte Beobachtung, Aussage oder Quelle. Evidenz bezeichnet dagegen den begründeten Belegwert, den diese für eine konkrete Schlussfolgerung besitzt.
Evidenz bestimmt, wie weit ein Urteil reichen darf.