Der Fallrückzieher handelt nicht vom Irrtum. Sondern von etwas Schwierigerem. Nämlich vom Handeln wider besseres Wissen. Er geschieht, wenn Erkenntnis vorhanden ist, aber Handeln ausbleibt. Oder wenn erkannte Wahrheit später relativiert, verschwiegen, verdrängt oder taktisch aufgegeben wird.
Der Begriff „Fallrückzieher“ stammt aus dem Fußball. Dort bezeichnet er eine spektakuläre Bewegung: Der Spieler bewegt sich scheinbar vom Tor weg, um den Ball im Fallen mit einer rückwärtigen Bewegung doch noch auf das Tor zu bringen. In diesem Buch verwenden wir den Begriff in umgekehrter Bedeutung. Ein Fallrückzieher bezeichnet hier den Rückfall hinter eine bereits gewonnene Erkenntnis – das Handeln wider besseres Wissen. Er beschreibt den Rückfall zunächst als Strukturproblem.
Im Sport ist der Fallrückzieher eine außergewöhnliche Leistung. In unserer Theorie ist der Fallrückzieher das Gegenteil. Nicht weil Rückschritte immer vermeidbar wären. Sondern weil hier nicht der Körper, sondern die Urteilskraft zurückfällt.
Hier beginnt die eigentliche Bewährungsprobe der Urteilskraft. Ein Irrtum ist keine Schuld. Ein Fallrückzieher setzt dagegen voraus, dass eine Erkenntnis bereits vorhanden war. Erst dann kann man hinter sie zurückfallen.
Menschen erkennen Wahrheiten und ignorieren sie dennoch. Es geht nicht darum, Menschen anzuklagen. Sondern um die Mechanismen sichtbar zu machen. Zum Beispiel: Angst, Gruppendruck, Opportunität, Gewohnheit, Ideologie, emotionale Bindungen, institutionelle Zwänge.
Auch KI-Systeme können in Verfahren eingebunden werden, die Korrekturen erschweren oder unerwünscht machen. Das ist dieselbe Struktur. Nicht dieselbe Ursache.
In vielen gegenwärtigen Debatten werden Menschen fast ausschließlich als Produkte ihrer Umwelt beschrieben. Das greift zu kurz. Ebenso falsch wäre die Gegenposition: Jeder ist ausschließlich für sich selbst verantwortlich. Unsere Architektur lässt beide Vereinfachungen nicht zu. Sie fragt vielmehr: Welche Handlungsmöglichkeiten bestanden tatsächlich – und warum wurden sie genutzt oder nicht genutzt? Dadurch bleibt sowohl die Person als auch die gesellschaftliche Praxis im Blick.
Beide Ebenen sind zu trennen:
Persönliche Bewährungsprobe. Hierzu gehören beispielsweise Bequemlichkeit, Angst vor persönlichem Nachteil, Vorteilsdenken, Gewohnheit, mangelnde Selbstprüfung, Selbsttäuschung. Hier liegt Verantwortung zunächst beim Urteilenden selbst.
Gesellschaftliche Bewährungsprobe: Hierzu gehören: ideologische Zwänge, institutionelle Vorgaben, Gruppendruck, Belohnungssysteme, Sanktionen, propagandistische Vereinfachungen.
Diese Faktoren erschweren Urteilskraft. Sie nehmen sie aber nicht vollständig ab.
Dasselbe gilt für KI. Eine KI kann nicht „feige“ sein. Aber sie kann in Verfahren eingebunden sein, die Korrekturen erschweren, bestimmte Antworten systematisch bevorzugen, oder Widersprüche nicht mehr sichtbar werden lassen. Das entspricht funktional den institutionellen Zwängen. Es entspricht aber nicht den persönlichen Motiven eines Menschen.
Wir fragen immer zuerst: Welche Bedingungen machen Urteilskraft möglich oder unmöglich? Erst danach fragen wir nach der Person. Dadurch werden weder Menschen noch KI vorschnell moralisch beurteilt.