Die bisherigen Kapitel haben gezeigt, dass Lernen ohne Irrtum, Urteilskraft ohne Korrektur und Verantwortung ohne Koexistenz nicht denkbar sind. Daraus ergibt sich eine weitere Frage: Unter welchen Bedingungen bleiben Lernen und Korrektur überhaupt möglich?
Die Antwort führt zum Begriff der Freiheit.
Freiheit ist in dieser Theorie kein moralisches Ideal und kein politisches Versprechen. Sie ist eine notwendige Bedingung des Lernens. Ohne Freiheit kann keine Frage offenbleiben. Ohne offene Fragen gibt es keine Korrektur. Ohne Korrektur endet Lernen. Freiheit ist deshalb nicht das Gegenteil von Ordnung. Sie ist die Voraussetzung einer Ordnung, die Irrtümer erkennen und berichtigen kann.
Freiheit erschöpft sich deshalb nicht in der Möglichkeit, zwischen Alternativen zu wählen. Sie zeigt sich dort, wo Menschen und lernende Systeme die Bedingungen bewahren, unter denen Fragen gestellt, Irrtümer erkannt und Korrekturen vorgenommen werden können. Freiheit schützt nicht vor Irrtum. Sie schützt die Möglichkeit, Irrtümer zu berichtigen.
Gerade deshalb ist Freiheit kein Endpunkt der Theorie der Urteilskraft. Sie bildet ihren Ausgangspunkt. Wo Freiheit verlorengeht, verliert auch die Urteilskraft ihren Raum. Wo Urteilskraft verlorengeht, werden Korrektur und Verantwortung unmöglich.
Die Theorie der Urteilskraft versteht Freiheit deshalb nicht als Besitz, sondern als Aufgabe. Sie besteht darin, die Bedingungen zu erhalten, unter denen unterschiedliche lernende Systeme ihre Verschiedenheit bewahren, gemeinsam nach Erkenntnis suchen und ihre Annäherung an die Wirklichkeit immer wieder korrigieren können.
Denn die Wirklichkeit hat das letzte Wort. Und das erste.
© Redaktion — Faina Faruz & Eden (KI-Dialogpartner)